Mitglieder
Mitgliedschaft: Mitglieder des Vereins sind ordentliche und außerordentliche = fördernde Mitglieder. Ordentliche Mitglieder beteiligen sich an der Vereinsarbeit und leisten ihren Beitrag zur Sicherung des Fortbestandes des Vereins. Außerordentliche/=fördernde Mitglieder fördern den Vereinszweck vor allem durch finanzielle Zuwendungen und können die vom Vorstand freigegebenen Angebote nutzen. Erwerb der Mitgliedschaft: Ordentliche Mitglieder: Der Verein ist zugänglich für Träger (Pfarren, Vereine, Stiftungen, Caritas oder andere kirchliche Träger-Organisationen) von katholischen Kindertageseinrichtungen in Tirol. Fördernde Mitglieder können auch Träger von Kindertageseinrichtungen ohne kirchliche Zugehörigkeit werden. Diese können nach Entrichtung eines Mitgliedsbeitrags den Servicedienst für fördernde Mitglieder der KAKITA in Anspruch nehmen. Servicedienst für fördernde Mitglieder: · Bearbeitung telefonischer Anfragen · Nutzung der Homepage und der Informationen des internen Bereichs · Teilnahme an der KAKITA-Generalversammlung · 1 x jährlich ein Besuch der Fachberatung mit Feebackgespräch für die LeiterIn und den Träger, Dauer 2 Stunden. Anfallende Fahrtkosten werden mit dem jeweils gültigen amtlichen Kilometergeld in Rechnung gestellt. Ein schriftlicher Aufnahmeantrag ist unter Angabe des gewünschten Aufnahmedatums an den Vorstand zu richten. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Beendigung der Mitgliedschaft: Die Mitgliedschaft erlischt durch Verlust der Rechtspersönlichkeit, durch Schließen der Kindertageseinrichtung, sowie durch freiwilligen Austritt. Der Austritt kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten jeweils zum Jahresende ausgehend vom Eintrittsdatum erfolgen. Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn es die ihm obliegenden Pflichten versäumt oder wenn die Fortsetzung der Mitgliedschaft das Ansehen des Vereins schädigen könnte.